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Bootsclub Förbau e.V.
Im Interesse aller Nutzungsberechtigten ist das Segelclubgelände sauber zu halten. Mitgebrachte Gegenstände, wie z.B.: Dosen, Flaschen, Verbackungsmaterial u.s.w. sind wieder mitzunehmen oder in vorhandene Abfallbehälter zu werfen.
Hunde sind anzuleinen und von der Liegewiese sowie vom Wasser
im bereich des Vereinsgeländes grundsätzlich fernzuhalten.
Zelten im Clubgelände, sowie Übernachtungen in Wohnwagen,
Wohnmobilen oder Booten ist nicht gestattet.
Die vorhandenen Gebäudlichkeiten sind stets aufgeräumt
zu verlassen, persönliche Gegenstände sind jeweils mitzunehmen.
Der Aufenthalt im Clubgelände ist in der Regel nur Mitgliedern
mit Familie gestattet. Die zufahrt zum Clubgelände ist nur für Fahrzeuge
der Mitglieder oder Inhaber eines Bootsstellplatzes erlaubt. Bei Regatten
haben auch Gastsegler freie Zufahrt.
Geparkt werden darf nur auf den hierfür im Lageplan vorgesehen
gekennzeichneten Flächen.
Um Lärm- und Staubbelästigung zu vermeiden, darf im
Clubgelände nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Das Befahren des oberen Steinbruches ist zu unterlassen.
Die Nutzung der Slipanlage muss stets gewährleistet sein.
Sie ist nach dem Slipvorgang umgehend wieder freizumachen. Der Bereich vor
der Slipanlage ist von Fahrzeugen jeder Art für Slip-, Be- und Entladezwecke
freizuhalten.
Aufwuchs unter den abgestellten Booten ist regelmäßig
von den Bootsinhabern selbst zu entfernen.
Im Hinblick auf die erhebliche Unfallgefahr ist beim Segel- und
Surfbetrieb das Schwimmen und Tauchen im bereich der Slipanlage und Anlegestege
zu unterlassen. Unfälle gehen zu lasten der Badenden.
Nach Ein- oder Ausfahrt des Clubgeländes ist jeweils die
Schranke unbedingt zu schließen und zu versperren.
Zuwiderhandlungen werden vereinsintern geahndet.