Platzordnung

  1. Im Interesse aller Nutzungsberechtigten ist das Vereinsgelände sauber zu halten. Mitgebrachte Gegenstände, wie z.B. Dosen, Flaschen, Verpackungsmaterial usw. sind wieder mitzunehmen oder in vorhandene Abfallbehälter zu werfen.
  2. Hunde sind anzuleinen und von der Liegewiese sowie vom Wasser im Bereich des Vereinsgeländes grundsätzlich fernzuhalten.
  3. Zelten im Clubgelände, sowie Übernachten in Wohnwagen, Wohnmobilen oder Booten ist nicht gestattet.
  4. Die vorhandenen Gebäudlichkeiten sind stets aufgeräumt zu verlassen, persönliche Gegenstände sind jeweils mitzunehmen.
  5. Der Aufenthalt im Clubgelände ist in der Regel nur Mitgliedern mit Familie gestattet. Die Zufahrt zum Clubgelände ist nur für Fahrzeuge der Mitglieder oder Inhabern eines Bootsstellplatzes erlaubt. Bei Regatten haben auch Gastsegler freie Zufahrt.
  6. Geparkt werden darf nur auf den hierfür vorgesehenen und auf umstehendem Lageplan gekennzeichneten Flächen.
  7. Um Lärm- und Staubbelästigungen zu vermeiden, darf im Clubgelände nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  8. Das Befahren des oberen Steinbruchgeländes ist zu unterlassen.
  9. Die Nutzung der Slipanlage muß stets gewährleistet sein. Sie ist nach dem Slipvorgang umgehend wieder freizumachen. Der Bereich vor der Slipanlage ist von Fahrzeugen jeder Art für Slip-, Be- und Entladezwecke freizuhalten.
  10. Aufwuchs unter den abgestellten Booten ist regelmäßig von den Bootsinhabern selbst zu entfernen.
  11. Im Hinblick auf die erhebliche Unfallgefahr ist bei Segel- und Surfbetrieb das Schwimmen und Tauchen im Bereich der Slipanlage und Anlegestege zu unterlassen. Unfälle gehen zu Lasten der Badenden.
  12. Nach Ein- oder Ausfahrt des Clubgeländes ist jeweils die Schranke unbedingt zu schließen und zu versperren.
  13. Zuwiderhandlungen werden vereinsintern geahndet.


Die Vorstandschaft